Verhaltenstherapie für Privatpatienten und Selbstzahler in Mainz

In meiner Praxis in Mainz biete ich eine ambulante Verhaltenstherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler an. Im Mittelpunkt stehen eine sorgfältige diagnostische Einschätzung, gemeinsam vereinbarte Therapieziele und ein Vorgehen, das sich an Ihrer individuellen Situation orientiert. (Wenn Sie gesetzlich versichert sind, finden Sie hier alle Fragen und Antworten.)

Übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten für Verhaltenstherapie?

Ob und in welchem Umfang eine private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif. Klären Sie möglichst vor Behandlungsbeginn, welche psychotherapeutischen Leistungen versichert sind, ob eine Begrenzung der Sitzungszahl besteht und welche Unterlagen für eine Erstattung benötigt werden.

Übernimmt die Beihilfe die Kosten?

Für Beihilfeberechtigte kann Verhaltenstherapie nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften erstattungsfähig sein. Da sich Verfahren und Voraussetzungen unterscheiden können, empfiehlt sich eine frühzeitige Rückfrage bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle.

Kann ich Verhaltenstherapie selbst bezahlen?

Ja. Eine Behandlung als Selbstzahler ist – auf eigenen Wunsch – unabhängig von der Art Ihrer Krankenversicherung möglich. Die Rechnungen werden direkt von Ihnen beglichen; eine Genehmigung der Behandlung durch eine Krankenversicherung ist dann nicht erforderlich.

Muss ich die Behandlung vorher bei meiner privaten Krankenversicherung beantragen?

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Manche Versicherungsverträge sehen zunächst Sitzungen ohne vorheriges Antragsverfahren vor, andere verlangen bestimmte Unterlagen. Bitte erfragen Sie die konkreten Bedingungen direkt bei Ihrer Versicherung.

Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie ist das am umfangreichsten wissenschaftlich untersuchte Therapieverfahren. (mehr dazu z.B. hier) Sie untersucht, wie aktuelle Gedanken, Gefühle, Verhaltensweisen und Lebensbedingungen mit psychischen Beschwerden zusammenhängen. Daraus werden konkrete Veränderungsziele und dazu passende therapeutische Schritte abgeleitet. Biografische Erfahrungen werden einbezogen, wenn sie zum Verständnis heutiger Muster beitragen. Es gibt mittlerweile für fast alle psychischen Störungen umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die die Wirksamkeit dieser Therapieform bei diesen Störungen belegen.

Bei welchen Beschwerden wird Verhaltenstherapie angeboten?

In meiner Praxis behandle ich verschiedene Krankheitsbilder, das reicht von Depressionen über Zwangsstörungen bis hin zu sozialen Phobien. Einen Überblick finden Sie dazu auf dieser Seite. Ob eine Verhaltenstherapie für Ihre Beschwerden geeignet ist, wird nach einer persönlichen diagnostischen Einschätzung entschieden.

Wie läuft das Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch schildern Sie Ihre aktuelle Situation, Beschwerden und Veränderungswünsche. Wir klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist, welche Ziele sinnvoll sind und ob die Zusammenarbeit für beide Seiten passt. Organisatorische Fragen zu Honorar und Erstattung können ebenfalls geklärt werden.

Wie lange dauert eine Verhaltenstherapie?

Der notwendige Behandlungsumfang hängt von den Beschwerden, den Therapiezielen und dem Verlauf ab. Eine realistischere Einschätzung ist nach den ersten diagnostischen Gesprächen möglich.

Wie vereinbare ich einen Termin?

Für ein Erstgespräch in Mainz können Sie mich kontaktieren unter huwendiek@psychotherapeutin-mainz.de und 0176-43432231.